Informationen

Neue Verkehrsregeln seit dem 1. Juli 2025


Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme werden Teil der Fahrausbildung

In der theoretischen und praktischen Führerprüfung zum Erwerb des Führerausweises für Personenwagen und Motorräder werden neu die Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen geprüft.

Informationen zur Funktionsweise der Assistenzsysteme findest du unter https://www.smartrider.ch


Neuer Ablauf nach der 3. negativen Fahrprüfung

Neue Regeln für Lernfahrende. Nach der 3. negativen Fahrprüfung ist nur noch eine weitere möglich, sofern ein bestandener Fahreignungstest oder ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Wird auch die 4. Prüfung nicht bestanden, folgt eine Sperrfrist von 2 Jahren für die jeweilige Führerausweis-Kategorie. Ein positives verkehrspsychologisches Gutachten hebt diese Sperrfrist nicht mehr auf. 



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